Allgemeine Verkaufsbedingungen

ab 01.04.2018

                                             § 1 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung seitens der Drehtechnik Lindner GmbH entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande. Erfolgt ohne Auftragsbestätigung die unverzügliche Lieferung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

Die Drehtechnik Lindner GmbH behält sich während der Lieferzeit Änderungen der Ausführung des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung vor, sofern der Vertragsgegenstand in seinen Funktionen nur innerhalb der vorgegebenen Toleranzen verändert wird und das Aussehen für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Die Toleranzen sind für alle Qualitätsmerkmale die DIN-üblichen. Ist der Besteller Kaufmann, sind Abweichungen von der Bestellmenge bis zu 5% zulässig.

Teillieferungen sind zulässig.

           § 2 Überlassene Unterlagen

 

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

                                              § 3 Preise und Zahlung

 

In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) nicht enthalten.

Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.

 

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto, 30 Tage netto nach Lieferung zu zahlen (Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

                                              § 6 Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Schecks oder Wechsel, Eigentum der Drehtechnik Lindner GmbH.

Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung des Vertragsgegenstandes, die stets für die Drehtechnik Lindner GmbH als Hersteller erfolgt. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des Vertragsgegenstandes mit anderen Waren steht das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes des Vertragsgegenstandes zum Wert dieser anderen Waren z. Z. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.

                                                § 5 Lieferzeit

Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Drehtechnik Lindner GmbH
Steinweg 30
D-35287 Amöneburg
 

Tel.: +49 (0) 6422 8979-0

E-Mail: info[at]lindner-drehteile.de

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